Anbieter
und Angaben nach dem Teledienstgesetz:
Der Bundestag hat am 14. Dezember 2001 das Gesetz über rechtliche
Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr
(EGG) beschlossen und am 21. Dezember 2001 in Kraft gesetzt. Geändert
und an europäisches Recht angepasst wurde insbesondere das
Teledienstgesetz (TDG) vom 22.07.1997. Dieses Gesetz regelt die
Informationspflichten für Anbieter von Teledienstleistungen,
wozu das Gesetz schon die bloße Präsentation von Dienstleistungen
im Internet zählt. Seit dem 1. Januar 2002 ist ein neues
Teledienstgesetz (§6 Nr. 5a-c TDG) in Kraft, dass verändert
und an das europäische Recht angepasst wurde. Es regelt Informationspflichten
für Anbieter von Teledienstleistungen.